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BU-Versicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Was ist der Unterschied?

Die Abgrenzung zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist von entscheidender Bedeutung, um im Falle eines Verlustes der Arbeitskraft optimal abgesichert zu sein. Beide Versicherungsarten bieten Schutz, jedoch mit unterschiedlichen Ansätzen und Voraussetzungen. In diesem Artikel erklären wir detailliert die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Einsatzbereiche der beiden Versicherungen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Definition und Funktionsweise

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine finanzielle Absicherung, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Es geht dabei um die konkrete Berufsfähigkeit einer Person. Sollte diese eingeschränkt oder nicht mehr gegeben sein, springt die BU-Versicherung ein und zahlt eine vorher festgelegte Rente.

Kriterien für die Leistungspflicht der BU

Die Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch medizinische Gutachten, die den Grad der Beeinträchtigung bewerten. Es ist dabei unerheblich, ob die betroffene Person in einem anderen Beruf arbeiten könnte – relevant ist allein die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf fortzuführen.

Versicherungsumfang

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt nicht nur Unfälle ab, sondern auch chronische Erkrankungen oder psychische Leiden, die dazu führen, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Hier liegt auch der Vorteil gegenüber der Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Während letztere auf die gesamte Erwerbsfähigkeit abzielt, betrachtet die BU-Versicherung den spezifischen Beruf des Versicherten.

Wartezeiten und Karenzzeiten

In der Regel enthalten BU-Verträge eine Wartezeit, in der keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dies variiert je nach Vertrag und Anbieter. Ebenso wichtig sind Karenzzeiten, also der Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, bis die Rentenzahlungen beginnen. Diese können je nach Vereinbarung zwischen 3 und 12 Monaten betragen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Definition und Funktionsweise

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt nicht vor dem Verlust der Berufsfähigkeit, sondern vor der allgemeinen Erwerbsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie nur dann greift, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Art von Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Maßstab ist hierbei deutlich strenger als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kriterien für die Leistungspflicht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Um Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass der Versicherte dauerhaft keiner Tätigkeit nachgehen kann, die wenigstens drei Stunden täglich umfasst. Dies bedeutet, dass auch Tätigkeiten, die körperlich oder geistig weniger anspruchsvoll sind als der ursprünglich ausgeübte Beruf, in Betracht gezogen werden. Somit wird die Erwerbsunfähigkeit im allgemeinen Sinne und nicht auf einen spezifischen Beruf bezogen festgestellt.

Versicherungsumfang und Leistungshöhe

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet in der Regel niedrigere Rentenzahlungen als die BU-Versicherung, da der Leistungsfall seltener eintritt. Dies liegt daran, dass die Hürde für die Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit deutlich höher ist als bei der Berufsunfähigkeit. Der Versicherte muss praktisch arbeitsunfähig in jeder Hinsicht sein, was in der Praxis zu geringeren Leistungsfällen führt.

Wartezeiten und Karenzzeiten

Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es Warte- und Karenzzeiten. Diese sind meist ähnlich wie bei der BU-Versicherung geregelt, jedoch kann die Wartezeit länger ausfallen, da der Nachweis der Erwerbsunfähigkeit schwieriger zu erbringen ist.

Wichtige Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Um die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten klar herauszustellen, ist es sinnvoll, zentrale Kriterien gegenüberzustellen:

  1. Leistungsfall: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob der Versicherte seinen aktuellen Beruf noch ausüben kann. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird dagegen festgestellt, ob die Person überhaupt noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

  2. Leistungsvoraussetzungen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits dann, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seine letzte Tätigkeit auszuführen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfordert hingegen, dass der Versicherte gar keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann, unabhängig von seiner Qualifikation oder bisherigen Tätigkeit.

  3. Versicherungssumme: Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten in der Regel höhere Rentenzahlungen, da der Leistungsfall häufiger eintritt und der Verlust der Berufsfähigkeit schwerwiegendere finanzielle Auswirkungen haben kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel geringere Renten, da der Schutz auf eine seltenere Situation abzielt.

  4. Beitragshöhe: Aufgrund des höheren Risikos sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel deutlich teurer als die für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Das höhere Risiko ergibt sich aus der Tatsache, dass es mehr potenzielle Gründe gibt, berufsunfähig zu werden, als erwerbsunfähig.

  5. Zielgruppen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich vor allem an Personen mit Berufen, in denen eine spezifische Qualifikation erforderlich ist und der Verlust der Berufsfähigkeit ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich eher an Personen, bei denen das Risiko der vollständigen Erwerbsunfähigkeit im Vordergrund steht, z.B. bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten.

Für wen eignet sich welche Versicherung?

Die Wahl zwischen einer BU- und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung hängt stark von der individuellen beruflichen und gesundheitlichen Situation ab. Für Menschen in Berufen mit hohem Spezialisierungsgrad ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel die bessere Wahl. Sie bietet einen deutlich besseren Schutz, wenn der ausgeübte Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausgeführt werden kann. Diese Versicherung zahlt auch dann, wenn eine Person theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, aber nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dagegen eine Option für Menschen, die den hohen Beiträgen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gerecht werden können oder bei denen der komplette Verlust der Erwerbsfähigkeit ein größeres Risiko darstellt. Sie eignet sich auch für Personen, die in Berufen arbeiten, bei denen eine vollständige Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlicher ist als eine spezifische Berufsunfähigkeit.

Fazit: Die richtige Wahl treffen

Wer sich zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden muss, sollte sowohl die individuelle berufliche Situation als auch die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. Die BU-Versicherung bietet einen umfassenderen Schutz, ist jedoch auch kostspieliger. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist preiswerter, deckt jedoch nur einen sehr strengen Leistungsfall ab. Beide Versicherungen haben ihre Daseinsberechtigung und bieten wichtigen Schutz für den Fall eines Einkommensverlustes.

Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung ausführlich beraten zu lassen, um den optimalen Schutz zu wählen. Das BU-Portal bietet zahlreiche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten, um die beste Entscheidung zu treffen.

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